Warum Digitalisierung nicht in den Hauptausschuss gehört und der Beschluss zur digitalen Ratsarbeit Bürger ausschließt
Originalartikel:
https://www.lokalkompass.de/moers/c-politik/warum-digitalisierung-nicht-in-den-hauptausschuss-gehoert-und-der-beschluss-zur-digitalen-ratsarbeit-buerger-ausschliesst_a2152231
Aufgrund eines politischen Antrags soll die Stadt Moers das Thema Digitalisierung aus dem bisherigen Ausschuss für Personal und Digitalisierung herauslösen und in den Hauptausschuss verlagern.
Digitalisierung ist längst kein Randthema mehr. Sie betrifft:
- Verwaltungsmodernisierung
- IT-Sicherheit
- Datenschutz
- Künstliche Intelligenz
- Personalentwicklung
- Beschaffungsstrategien
nicht zuletzt die digitale Souveränität unserer Kommune.
Diese Themen sind komplex, hochreguliert und von erheblicher Tragweite – rechtlich, finanziell und gesellschaftlich. Sie benötigen einen spezialisierten Ausschuss mit kontinuierlicher fachlicher Begleitung.
#Zunehmende regulatorische Komplexität: AI Act und Datenschutzrecht
Mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) hat die Europäische Union erstmals ein umfassendes Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geschaffen. Öffentliche Verwaltungen sind hiervon unmittelbar betroffen – etwa bei automatisierten Entscheidungsverfahren, Risikobewertungen oder Chatbot-Systemen. Der AI Act verpflichtet insbesondere öffentliche Stellen zur Durchführung von Risikoanalysen, Dokumentationspflichten und Transparenzmaßnahmen bei sogenannten Hochrisiko-KI-Systemen.
Parallel gilt weiterhin die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz sowie spezifische Landesregelungen. Die Anforderungen an Datenverarbeitung, Auftragsverarbeitung, Drittstaatentransfers und IT-Sicherheitsmaßnahmen sind erheblich. Fehler können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig beschädigen.
Diese komplexen Rechtsrahmen verlangen vertiefte fachliche Auseinandersetzung – und genau dafür ist ein spezialisierter Ausschuss da. Der Hauptausschuss hingegen ist traditionell politisch-strategisch ausgerichtet und kann diese technische Detailtiefe kaum dauerhaft leisten.
#Cloud, Office 365 und transatlantischer Datentransfer - zu welchem Preis
Besonders kritisch ist die aktuelle Diskussion im Kreistag Wesel vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage. Der Kreis verfügt nach eigener Darstellung über kaum finanzielle Spielräume – gleichzeitig soll nun eine fünfjährige Verlängerung sämtlicher Microsoft-Office-365-Lizenzen beschlossen werden. Damit würde man sich langfristig finanziell binden, obwohl dieses Produkt im behördlichen Einsatz seit Jahren datenschutzrechtlich und ordnungspolitisch umstritten ist.
Hinzu kommt, dass Microsoft deutliche Preiserhöhungen angekündigt hat: Je nach Lizenzmodell steigen die Preise im zweistelligen Prozentbereich, einzelne Varianten sogar noch darüber. Eine mehrjährige Vertragsverlängerung unter diesen Bedingungen bedeutet daher nicht nur eine erhebliche haushaltspolitische Festlegung, sondern auch das bewusste Inkaufnehmen steigender laufender Kosten.
Gerade in Zeiten knapper Kassen wäre es geboten:
Alternativen sorgfältig zu prüfen
Wettbewerb zu stärken
strategische Spielräume zu erhalten
statt sich trotz absehbarer Mehrkosten und bestehender Kontroversen über Datenschutz und digitale Souveränität für weitere fünf Jahre vertraglich zu binden.
# Rechtlicher Hintergrund
# US CLOUD Act (2018)
Der „Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act“ verpflichtet US-Unternehmen, auf Anordnung US-amerikanischer Behörden gespeicherte Daten herauszugeben – auch dann, wenn diese auf Servern außerhalb der USA liegen. Entscheidend ist der Unternehmenssitz, nicht der Speicherort.
# EuGH-Urteil „Schrems II“ (C-311/18, 2020)
Der Europäische Gerichtshof erklärte das Privacy Shield-Abkommen zwischen EU und USA für ungültig, da kein angemessenes Datenschutzniveau gegenüber staatlichen Zugriffen in den USA gewährleistet sei. Seitdem stehen Datentransfers in die USA unter verschärfter Prüfung.
# Datenschutzaufsichtsbehörden
Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte – unter anderem aus Baden-Württemberg und Hessen – haben in der Vergangenheit erhebliche Bedenken gegen den Einsatz von Microsoft 365 in öffentlichen Schulen und Behörden geäußert, insbesondere wegen unklarer Datenflüsse und möglicher Drittstaatenzugriffe.
Selbst wenn Microsoft inzwischen europäische Rechenzentren und neue Vertragswerke anbietet, bleibt die grundsätzliche Problematik des US-Rechtsrahmens bestehen. Für Kommunen bedeutet das: Jede Entscheidung für proprietäre US-Cloudlösungen ist auch eine politische Entscheidung über Datenhoheit und Abhängigkeit.
Gerade hier braucht es einen Fachausschuss, der technische, juristische und strategische Aspekte sorgfältig abwägt – nicht nur eine kurze Beratung im Rahmen einer Hauptausschusssitzung.
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Andere Länder prüfen oder beschränken Microsoft-Produkte
Mehrere europäische Staaten und Behörden haben den Einsatz bestimmter Microsoft-Produkte kritisch geprüft oder eingeschränkt:
Niederlande: Datenschutzbehörden untersuchten Microsoft 365 intensiv; Vertragsanpassungen wurden eingefordert.
Schleswig-Holstein: Die Landesregierung verfolgt offiziell das Ziel, Verwaltung und Schulen auf Open-Source-Lösungen umzustellen und Microsoft-Produkte schrittweise zu ersetzen.
Frankreich: Die Regierung setzt bei sensiblen Cloud-Diensten verstärkt auf nationale bzw. europäische Anbieter („Cloud de confiance“).
Diese Entwicklungen zeigen: Die Frage ist nicht ideologisch, sondern strategisch und längst überfällig. Digitale Souveränität wird europaweit neu bewertet.
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Erfolgreiche Open-Source-Beispiele in Verwaltungen
Es gibt zahlreiche Beispiele, dass der Umstieg auf Open Source nicht nur datenschutzrechtlich sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich tragfähig ist:
Stadt München (LiMux, teilweise Rückkehr, aktuell erneute Open-Source-Strategie): Über Jahre wurde eine Linux-basierte Infrastruktur betrieben; aktuell verfolgt München wieder verstärkt Open-Source-Ansätze.
Stadt Barcelona: Setzt gezielt auf Open-Source-Software, um Abhängigkeiten von Großkonzernen zu reduzieren.
Schleswig-Holstein: Plant, zehntausende Arbeitsplätze in der Landesverwaltung auf LibreOffice und Open-Source-Betriebssysteme umzustellen.
Studien – unter anderem der Europäischen Kommission – zeigen, dass Open-Source-Software volkswirtschaftlich erhebliche Einsparpotenziale bietet, da Lizenzkosten reduziert und regionale IT-Wertschöpfung gestärkt werden können. Neben direkten Kosteneffekten entstehen strategische Vorteile: bessere Anpassbarkeit, höhere Transparenz, geringere Lock-in-Effekte.
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Digitalisierung ist auch Personalpolitik
Digitalisierung ist untrennbar mit Personalfragen verbunden:
Fachkräftemangel im IT-Bereich
Schulungsbedarf bei Mitarbeitenden
Change-Management-Prozesse
Aufbau eigener Kompetenzen statt vollständiger Auslagerung
Der bisherige gemeinsame Ausschuss für Personal und Digitalisierung trägt dieser Realität Rechnung. Eine Trennung würde künstliche Schnittstellen schaffen, obwohl beide Themen eng miteinander verwoben sind.
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Demokratische Qualität durch sachkundige Bürgerinnen und Bürger
Ratsmitglieder werden alle fünf Jahre gewählt. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger können hingegen jederzeit berufen werden und bringen oft hochspezialisiertes Fachwissen ein – gerade im IT-Bereich, der sich im ständigen Wandel befindet. Diese Flexibilität ist ein demokratischer Mehrwert.
Im Hauptausschuss ist diese fachliche Breite nicht in gleicher Weise gewährleistet. Dort dominieren politische Grundsatzdebatten. Für Detailfragen zu IT-Architekturen, Datenschutzfolgenabschätzungen oder KI-Risikoklassifizierungen braucht es jedoch Fachkompetenz.
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Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger
In Zeiten zunehmender Sensibilität für Datenschutz und KI ist das Vertrauen der Bevölkerung in den sicheren Umgang mit ihren Daten essenziell. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht:
Transparente Datenverarbeitung
Rechtssichere IT-Strukturen
Schutz vor unbefugtem Zugriff
Unabhängigkeit von geopolitischen Risiken
Ein eigenständiger Fachausschuss signalisiert: Digitalisierung wird ernst genommen, professionell begleitet und strategisch gesteuert.
Die Verlagerung des Themas Digitalisierung in den Hauptausschuss mag organisatorisch einfach erscheinen, ist jedoch inhaltlich ein Rückschritt.
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Unverzichtbar:
Fachliche Tiefe statt bloßer Mitberatung
Strategische Debatte über digitale Souveränität
Sorgfältige Prüfung von Cloud- und KI-Einsatz
Verknüpfung von Personalentwicklung und IT-Strategie
Stärkung von Open-Source-Alternativen
Gerade angesichts des AI Acts, der DSGVO, internationaler Datenzugriffsregelungen wie dem US CLOUD Act und aktueller Diskussionen über langfristige Lizenzbindungen sollten wir das Thema nicht verkleinern, sondern institutionell stärken.
Digitale Ratsarbeit: Effizienzgewinn ja – aber Inklusion mitdenken
Am 12.02.2025 wurde in der Ratssitzung in Moers beschlossen, dass künftig alle Ratsmitglieder verpflichtend digital arbeiten. Das Rathaus wird keine Unterlagen mehr in Papierform aushändigen; sämtliche Sitzungsunterlagen werden ausschließlich über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Der Effizienzgewinn liegt auf der Hand: Zu Beginn der aktuellen Amtsperiode wurde die erste Einladung zur Ratssitzung teilweise noch persönlich durch einen Mitarbeiter zugestellt – mutmaßlich, um die Einladungsform und Frist rechtssicher zu wahren. Übergeben wurde ein Umschlag mit einem umfangreichen Stapel Unterlagen. Bei mehr als 50 Ratsmitgliedern bedeutet das erheblichen personellen und materiellen Aufwand: Drucken, sortieren, tackern, kuvertieren, zustellen. Dieser Aufwand entfällt künftig vollständig. Das spart Zeit, Papier, Druckkosten und personelle Ressourcen.
Grundsätzlich ist das Ziel ausdrücklich zu unterstützen, Verwaltungsaufwand und Kosten durch digitale Prozesse zu reduzieren. Eine moderne Verwaltung muss effizient arbeiten – auch aus Gründen der Nachhaltigkeit.
Gleichzeitig ist es problematisch, dass das Thema Inklusion in dieser Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Nicht alle Menschen verfügen über die gleichen digitalen Kompetenzen. Nicht alle fühlen sich im Umgang mit komplexen IT-Systemen sicher. Und nicht jeder hat die gleichen technischen oder persönlichen Voraussetzungen. Wenn digitale Werkzeuge und Prozesse faktisch zwingend vorausgesetzt werden und es keine niedrigschwelligen Alternativen oder Unterstützungsangebote gibt, entsteht eine strukturelle Benachteiligung.
Dabei gilt ein zentraler demokratischer Grundsatz: Grundsätzlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger in ein kommunales Mandat gewählt werden. Wenn die Ausübung dieses Mandats an technische Kompetenzen geknüpft wird, ohne angemessene Begleitung oder Ausgleichsmöglichkeiten, besteht die Gefahr einer faktischen Zugangshürde. Das berührt die Chancengleichheit im demokratischen Prozess.
Digitale Ratsarbeit darf daher nicht nur unter Effizienzgesichtspunkten betrachtet werden. Sie muss auch beinhalten:
verbindliche Schulungsangebote
individuelle Unterstützungsstrukturen
barrierearme Systemgestaltung
und – zumindest übergangsweise – praktikable Ausweichmöglichkeiten
Demokratie lebt davon, dass jeder Mensch in ein kommunales Mandat gewählt werden kann – unabhängig von Alter, technischer Affinität oder persönlichen Einschränkungen. Dazu gehören ausdrücklich auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die möglicherweise nicht sicher im Umgang mit digitalen Endgeräten oder komplexen Softwaresystemen sind, ebenso wie Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Wenn digitale Verfahren zwingend vorausgesetzt werden und keine gleichwertigen, barrierearmen Alternativen bestehen, entsteht faktisch eine Zugangshürde zum Mandat. Zwar können Fraktionen organisatorisch unterstützen und Defizite auffangen – doch das ändert nichts am grundsätzlichen Problem: Eine Digitalisierung, die nicht inklusiv gedacht wird, läuft Gefahr, Minderheiten strukturell auszuschließen. Das widerspricht dem Anspruch kommunaler Selbstverwaltung, allen Bürgerinnen und Bürgern gleiche demokratische Teilhabe zu ermöglichen.
Digitalisierung darf niemanden ausschließen. Sie soll Prozesse vereinfachen, nicht demokratische Teilhabe erschweren.
Gerade deshalb zeigt auch dieses Beispiel, warum Digitalisierung nicht nebenbei im Hauptausschuss mitverhandelt werden sollte. Sie betrifft Organisationsstrukturen, Kosten, Personalressourcen, Datenschutz – und eben auch demokratische Teilhabe. Diese Vielschichtigkeit braucht fachliche Begleitung und kontinuierliche Beratung in einem spezialisierten Ausschuss.
Digitalisierung ist kein Unterpunkt – sie ist eine Zukunftsfrage unserer Kommune. Dafür braucht es einen starken, eigenständigen Ausschuss mit fachlicher Kompetenz und politischer Verantwortung.