Es ist schon erstaunlich, was für eine Rolle rückwärts derzeit in Sachen Corona-Politik zu beobachten ist. Hier gibt Karl Lauterbach plötzlich kritische Töne in Bezug auf Impf-Nebenwirkungen von sich – die er noch vor wenigen Monaten rundheraus geleugnet hat. Dort – namentlich im Spiegel – werden plötzlich „Pandemiemaßnahmen“ kritisiert, die „unsinnig, überzogen, rechtswidrig waren“.

Noch krasser: „Nach der juristischen Schlappe der bayerischen Staatsregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht können Bürger nun Bußgelder für Verstöße gegen bestimmte Corona-Regeln zurückfordern.“ Das berichtet der Bayerische Rundfunk. Exakt „22.076 Bußgelder“ stehen jetzt auf der Kippe.

Welche Regelungen vom Bundesverwaltungsgericht „als zu weitgehend eingestuft“ wurden? Zum Beispiel „das Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, um sich allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien aufzuhalten“. Solche Freiheitsbeschränkungen seien, so das Gericht, „mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar“ und ein „schwerer Eingriff in die Grundrechte gewesen“.

Möge niemals vergessen werden, wie diese Politiker mit ihren Bürgern und ihren Grundrechten umgesprungen sind – und das alles im Namen der Wissenschaft.

AfD: „Längst fällig“

Der AfD-Gesundheitsexperte im Landtag, Andreas Winhart, sprach von einer „längst fälligen Entscheidung“. Die AfD habe nicht nur die Unverhältnismäßigkeit der damaligen Ausgangsbeschränkungen betont, sondern auch stets darauf hingewiesen, dass die Bußgelder überzogen gewesen seien. „Wir hoffen, dass diese Entscheidung der erste Schritt zu einer transparenten und objektiven Aufarbeitung der Corona-Zeit sein wird“, sagte Winhart. Die Spaltung der Gesellschaft könne nur durch eine vollständige Aufarbeitung überwunden werden.“

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/buerger-koennen-corona-bussgelder-zum-teil-zurueckfordern,TY0ICw1