Unpolitische, neutrale Behörden – so geht das!

 
Um einen offenen und fairen Wettbewerb der politischen Ideen zu gewährleisten, fordern wir die Einführung eines – politisch unabhängigen – kommunalen #Neutralitätsbeauftragten.
 
Dabei verzichtet dieser für die Dauer seines Amtes auf politische Aktivität. Er wird nach Vorschlag der Fraktionen mit mindestens Zweidritteln der Stimmen durch das jeweilige kommunale Organ ernannt.
 
Seine Aufgabe ist die Einhaltung der politischen Neutralität
 
(1) in den Institutionen kommunaler Trägerschaft,
(2) bei der Förderung von Vereinigungen oder Projekten aus öffentlichen Mitteln und
(3) in kommunalen Veröffentlichungen oder öffentlichen Erklärungen kommunaler Amtsträger.