In der Vorstandssitzung vom 07.11.2023 wurde im TOP 15.04 einstimmig beschlossen, ab dem 15.11.2023 ein neues Formular zur Reisekostenerstattung für Delegierte und Helfer einzusetzen und auch die in mehreren öffentlichen Teilen besprochenen Anmerkungen unserer Gäste zu berücksichtigen. Beachten Sie bitte, dass alle vorherigen Formulare nicht mehr gültig sind.

Die Entscheidung, diese Änderung vorzunehmen, wurde aufgrund früherer Schwierigkeiten bei der Erstattung von Reisekosten getroffen. Zu Beginn des aktuellen Vorstandes stellte sich heraus, dass uns keine Beschlüsse des vorherigen Kreisvorstands vorlagen, was die Erstattung von Reisekosten erschwerte. Um dieser Unklarheit ein Ende zu setzen, hat der Vorstand beschlossen, eigene klare Regeln zu etablieren.

Um sicherzustellen, dass solche Probleme in Zukunft vermieden werden, hat die stellvertretende Sprecherin ein neues Antragsformular erstellt. Dieses Formular enthält auf der Rückseite alle notwendigen Bedingungen zur Erstattung und gewährleistet somit Transparenz und Klarheit im Prozess. Jeder Antragsteller kann hier nachvollziehen, welche Erstattung ihm zusteht und unter welchen Bedingungen.

Wir bitten Sie, ab sofort ausschließlich das neue Formular zur Reisekostenerstattung zu verwenden.

Den neuen Antrag finden Sie hier:
Reisekostenantrag 2023

Bei Fragen stehen die Schatzmeister gerne zur Verfügung.